Posts mit dem Label Visa werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Visa werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 25. Juni 2011

In Thailand arbeiten - fuer und wider

so sieht das begehrte Workpermit in Thailand aus

Arbeiten in Thailand - Lohnenswert oder Nicht?

Um in Thailand arbeiten zu dürfen, muessen Auslaender unbedingt im Besitz einer Arbeitsgenehmigung (Work Permit) sein. Diese wird allerdings nur dann bewilligt, wenn der Auslaender über eine in Thailand gefragte Qualifikation verfuegt. Einzelheiten sind im "Alien Employment Act" beschrieben. Es besteht eine lange ausfuehrliche Liste mit für Auslaendern verbotenen Berufen.

Investoren mit ausreichendem Investitionsumfang wird durch das Board of Investment (BOI) die Erteilung einer Arbeitserlaubnis erleichtert. Dies trifft auch für das auslaendische Personal auslaendischer Firmen zu.

Erleichtert heisst aber lediglich, das man sich an vom BOI unterhaltene Bueros wenden soll/muss die einem dann ein vielfaches mehr berechnen, als es woanders ueblich ist. Mit der Antwort: bei uns ist alles "viel sicherer und genauer". Es heisst also nicht, das man die Genehmigungen dann auch SICHER bekommt.
Die BOI schreibt anschliessend auch diverse Dinge vor, die man haben oder machen muss. Immer wieder werden Verzoegerungen und Probleme herbeizitiert, welche die Geschaeftsaufnahme erschweren und die zusaetzliche Kosten verursachen.


Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist ein bestehendes "Non-Immigrant Visum Type B" oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis "Residence Permit".

Dabei wird von den thailaendischen Behörden davon ausgegangen, dass der auslaendische Arbeitnehmer ein Einkommen von monatlich 50 000 Baht oder hoeher hat und der entsprechende Betrag auch versteuert wird. Nur wenn der auslaendische Arbeitnehmer mit einer Thai verheiratet ist, wird von dieser Mindestforderung abgesehen.

Also sozusagen man muss heiraten um von dem zu erwirtschafteten Mindesteinkommen von immerhin 50 000 Bath wegzukommen.

Die erteilte Arbeitsgenehmigung ist an Taetigkeit und Arbeitsplatz gebunden. In der Praxis muss also zuerst ein Arbeitgeber gefunden werden, und erst dann kann für genau diesen Arbeitsplatz eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes muss, auch wenn es sich um eine gleichartige Beschaeftigung handelt, auf jeden Fall eine neue Arbeitsgenehmigung beantragt werden.

Money for Nothing...wie es so schoen heisst! Im Jahr 2001 wurden die Gebuehren für Arbeitsgenehmigungen stark erhoeht.

Work Permit 10.000 Baht
Second-Class Work Permit 3.000 Baht
Arbeitsplatzaenderung 5.000 Baht
Board of Investment (BOI) Firmengruendung/Steuern:
http://www.boi.go.th/german/default.asp (deutsch)

Der Chairman der BOI ist uebrigens Mr. Abhisit Vejjajiva !!! Ja, genau dieser. Der glorreiche Ex-Minister von Thailand, der Auslaender besonders "mag". Jobs in Thailand:
http://www.jobsdb.com
http://www.thaijobcenter.com

Für Auslaender verbotene Berufe

Arbeiter
Hilfsarbeiter
Arbeiten in der Landwirtschaft, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischerei, Farmaufsicht
Maurerhandwerk
Zimmerhandwerk oder andere Gewerbe
Holzschnitzereien
Steuern von Fahrzeugen (außer Piloten bei internationalen Gesellschaften)
Laden betreiben
Auktionator (dazu gehoeren auch INTERNET-Auktionshaeuser)
Buchfuehrungspruefung (gelegentliche interne Rechnungsprüfung zulaessig)
Edelsteine schneiden oder polieren
Friseur/in oder Kosmetiker/in
Handweberei
Matten-Webereien oder Herstellung von Dingen aus Schilf, Stroh oder Bambus
Papierproduktion in Handarbeit
Lackwarenherstellung
Herstellung thailaendischer Musikinstrumente
Herstellung von Gravurprodukten
Gold- oder Silberschmied, sowie Verarbeitung anderer wertvoller Materialien
Herstellung von Bronzewaren
Herstellung thailaendischer Puppen
Herstellung von Matratzen oder Polsterdecken
Herstellung von Kollektenschalen
Manuelle Herstellung von Seidenprodukten
Herstellung von Buddhastatuen oder Bildern
Herstellung von Messern
Herstellung von Papier- oder Stoffschirmen
Schuhmacher
Hutmacher
Maklertätigkeit und Vermitlung (im internationalen Geschaeft zulässig)
Schneider
Herstellung von Keramik
Manuelle Zigrettenherstellung
Jurist
Bürotaetigkeit
Seidenherstellung in Handarbeit
Schriftsetzer für Thaischrift
Straßenverkaeufer
Touristenführer oder Reiseagent
Architekt
Hoch oder Tiefbauingenieur


Es gibt auch eine Liste der fuer Auslaender verbotenen Geschaefte.
Vor einigen Jahren wurden da auch Internetcafes und damit verbundene "Taetigkeiten" draufgesetzt. Dies resultierte daraus, das in den Touristenhochburgen zumeist Farangs im Besitz des, wie es schien, recht lukrativen Businesses, waren.


Der allerwichtigste Punkt allerdings den man wissen muss und dessen Ausmass jedem von vornherein KLAR sein sollte ist: jegliches arbeiten, egal was, OHNE WORKPERMIT hat sofortige INHAFTIERUNG zur Folge.

Im Klartext Knast!!! Da dann wieder heraus zu kommen bedeutet, NUR gegen ZAHLUNG von extrem hohen Betraegen auf Kaution. Aber in vielen Faellen wird dieses Kautionsverfahren, wenn Auslaender beteiligt sind auch abgelehnt! Besonders wenn man weiss, das der Auslaender ueber entsprechendes Geld verfuegt. Man verdient so wesentlich mehr. Auch gehen saemtlicher Besitz, Geschaeft, etc. dann in Staatseigentum ueber (Klartext: die "Beamten" kommen so zu ihren Autos, Laptops, Haeusern)

arbeiten gerne bei ihrer Firma mit...
Die Polizei macht inzwischen regelrecht JAGD auf "illegal arbeitende" Auslaender. Hie und da wird auch schon mal ein Fall konstuiert. So geschehen als der 100%ig nichtarbeitende Besitzer fuer kurze Zeit in SEINEM Buero Platz nahm um privat den Rechner fuer seine Email zu nutzen. Von verdeckten Ermittlern wurde ein Foto durch die Glastuer gemacht. Kurze Zeit spaeter wurde er abgefuehrt "in flagranti" erwischt.

Mein Kommentar dazu: alles in allem bleibt einem da nicht viel Moeglichkeiten. Ich hatte mir zu Anfangs ueberlegt auch in Thailand zu arbeiten. Ich war dann rund 2 1/2 Jahre in Bangkok und 7 Monate in Pattaya, 5 Monate auf Phuket und ein bischen querbeet durchs Land. Nach einigen Kontakten und Gespraechen habe ich den Plan irgendwo mir einen Job zu suchen, ganz SCHNELL verworfen. Blieb also nur ein eigenes Geschaeft zu eroeffnen.

Aber, auch das lohnt sich eigentlich absolut nicht. Allein das welches aufgewand werden MUSS, stteht in keinstem Verhaeltnis zur Gewinnerwartung. Wenn ich alleine schon fuer Visa, Workpermit und den Rest an Genehmigungen mehrere Tausend Euros hinlegen muss, fuer ein Geschaeft welches dann noch nicht einmal mir alleine gehoert, dann ist das absoluter Schwachfug. Dazu kommt absolute Rechtsunsicherheit bei allem was man tut. Man steht immer mit einem Bein im Knast.

No Problem, werden jetzt einige von Euch denken. Vielleicht gerade die, die sowieso bereits in Thailand sind und dort "von Zuhause" aus im Internet oder aehnlichem werkeln. Sorry... moegt ihr abgezogene Handgranaten? Nein...klaro die explodieren ja jeden Moment. Eben! Und so ist das auch mit dem Job. Gerade wenns uebers Internet geht. Klar muss jedem sein: Thailands Internet wird ueberwacht! Und zwar sehr gruendlich. Jede Taetigkeit und jede Email wird protokoliert. Das ist nicht wie in D-A-CH. Arbeitskraefte sind genuegend vorhanden und billig. Wenn in Dland 30 Leute bei einer Sonderkommision arbeiten, koennen es in Thailand locker 300 oder 3000 sein. Die Vorarbeit auf relevante Aktionen seitens der Internet-User leistet eh eine Software (im uebrigen freundlich zur Verfuegung gestellt von derselben Firma die fuer das BKA arbeitet). 

Haben wir noch vor einigen Jahren ueber die Thaieigene-Internet Ueberwachungszentrale Witze in Foren gemacht, sehen wir jetzt tagtaeglich das Ergebnis. Fast laufend erwischt es irgwendwelche "Farangs" die illegal gearbeitet haben. Dazu gehoert auch die Arbeit im Internet. Als Webmaster, SEO-Spezialist oder was auch immer. Vom Sexbusiness wollen wir einmal gar nicht reden. Das ist eigentlich, gerade in dem Superpruede gewordenen Thailand (!!! Ja, kein Widerspruch...) Selbstmord...

Also... ein glattes eindeutiges Minus fuer Thailand als Auswanderungsland zum Arbeiten!

Donnerstag, 5. November 2009

Kosten fuer Visaverlaengerung Philippinen

1st Visa Waiver - Good for 38 day extension of the free 21 day ‘airport’ Visa:

Visa Waiver 1,000
Application 500
Legal Research Fee 20
Express Lane Fee 500

Total P 2,020


2nd Visa Extension - Good for 2 months:

Visa Extension 1,000
Application Fee 300
Alien Certificate of Registration 1,000
Head Tax 250
Imigration Clearance Certificate 700
Legal Research Fee 40
Express Lane Fee 500

Total P 3,790


3rd Visa Extension - Good for 2 months:

Visa Extension 1,000
Application Fee 300
Legal Research Fee 20
Express Lane Fee 500

Total P 1,820


4th Visa Extension - Good for 2 months:

Visa Extension 1,000
Application Fee 300
Cert. of Residence Temporary Visitor (CRTV) 1,400
Legal Research Fee 30
Express Lane Fee 500

Total P 3,230


5th Visa Extension - Good for 2 months:

Visa Extension 1,000
Application Fee 300
Legal Research Fee 20
Express Lane Fee 500

Total P 1,820


6th Visa Extension - Good for 2 months:

Visa Extension 1,000
Application Fee 300
Annual Report Fee (ART) 300
Legal Research Fee 30
Express Lane Fee 500

Total P 2,130


Annual Total: P 14,810 = $ 278

Mittwoch, 4. November 2009

Besucher Visum fuer die Philippinen - Austellung

Reisedauer bis 21 Tage

Beträgt die Reisedauer nicht mehr als 21 Tage, ist kein Visum erforderlich, wenn folgende Voraussetzung erfüllt wird:

- der Pass des Reisenden ist noch mehr als sechs Monate gültig

- der Reisende ist im Besitz eines gültigen Rück- oder Weiterflugtickets

- die Reise hat den Zweck Vergnügen/Urlaub oder Geschäft

Bei der Ein- und Ausreise erhält man einen Stempel in den Reisepass, so dass eventuelle Übertretungen der 21 Tage mit Sicherheit auffallen.

Auch geringfügige Überschreitungen sollte man nicht riskieren, es sind Extremfälle bekannt, in denen es sogar dazu kam, dass der Betreffende länger im Gefängnis sitzen musste.

In jedem Fall werden bei Überschreitung höhere Geldbeträge fällig.

Reisedauer 22 - 59 Tage

Für einen Aufenthalt von bis zu 59 Tagen ist ein "Temporäres Besucher-Visum" (Temporary Visitors-Visa) erforderlich.

Beantragung

Die Beantragung kann auch schriftlich bei der Botschaft in Berlin, Bonn oder Hamburg erfolgen, man muss also gottlob nicht persönlich dort vorsprechen.

Voraussetzungen

- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für jede Person (Download hier)

- Eine Kopie des Reisepasses (muss zum Zeitpunkt der Wiederausreise aus den Philippinen noch mindestens 6 Monate gültig sein!)

- bei Kindern unter 15 eine Kopie der Geburtsurkunde

- Ein Passbild

- Eine Bestätigung des Reisebüros, dass ein Rückflugticket ausgestellt wird

- Ein ausreichend frankierter Rückumschlag A4 mit 4,00 EUR freigemacht (Wichtig! Sonst erfolgt keine Bearbeitung!)

- Geldeingang der Gebühr auf dem Konto der philippinischen Botschaft

Kontakt- und Bankdaten

Postanschrift:

Philippinische Botschaft
Uhlandstr. 97
10715 Berlin
(fuer Einschreiben!)

Konsularabteilung / Consular Section

Telefon +49 30 86495023
Geoeffnet / Open: Mo - Fr, 9 - 13 Uhr

Telefon: +49 30 8649500

Fax: +49 30 8732551

Bankverbindung:

Kontoinhaber: Philippinische Botschaft
Kontonummer: 1950229
Bankleitzahl: 38070059
Deutsche Bank Bonn
Verwendungszweck: Visum für (Name)

Weitere Informationen und aktuelle Updates

http://www.philippine-embassy.de/

Download: Visaformulare + Informationsblaetter HIER

Dienstag, 3. November 2009

Anerkannte Banken fuer Visa Deposit Philippinen

Nachfolgend eine Aufstellung der bei der Philippine Retirement Authority(Rentenbehörde) anerkannten Banken mit den für ein SRR-Visa-Deposit zuständigen Kontakt-Personen:


ALLIED BANK
Contact Person: Mr. Art E. Chuaunsu
and Ms. Lakambini A. Sayo
Telephone: +63 2 816 3311 Loc. 3424 and 3096
Fax: +63 2 894-5847
E-mail: aechuaunsu@alliedbank.com.ph
Website: http://www.alliedbank.com.ph


BANK OF COMMERCE
Contact Person: Mr. Jovencio R. Navarro Jr.
Telephone: +63 2 8403261, +63 2 8120000 local 2331
E-mail: jrnavarro@bankcom.com.ph
Website: http://www.bankcom.com.ph


EASTWESTBANK
Contact Person: Ms. Elizabeth P. Aquino
Telephone: +63 2 8308741, +63 2 8308742, +63 2 8150233
Email: epaquino@eastwestbanker.com,

Contact Person: Ms. Shirley B. Gonzales
Telephone: +63 2 8308741, +63 2 8308742, +63 2 8150233
Email: sbgonzales@eastwestbanker.com.ph,
Website: http://www.eastwestbanker.com


EQUITABLE PCI BANK
Contact Person: Mr. Allan David L. Matutina
Telephone: +63 2 8407916
E-mail:alan.matutina@equitablepcib.com
Website: http://www.equitablepcib.com


EXPORTBANK
Contact Person: Mr. Gerardo V. Munda
Telephone: +63 2 8780204
E-mail: gvmunda@exportbank.com.ph
Website: http://www.exportbank.com.ph


PSBANK (Philippine Savings Bank) Contact Person: Ms. Sharon C. Baritugo
Telephone: +63 2 8858208
Email:schernandez@psbank.com.ph,

Contact Person: Ms. Eloisa P. Montenegro
Telephone: +63 2 8858208
E-mail: epmontenegro@psbank.com.ph
Website: http://www.psbank.com.ph


RCBC
Contact Person: Ms. Brigitte B. Capiña
Telephone: +63 2 8949081
Email: bbcapiña@rcbc.com.ph
Website: http://www.rcbc.com


UNIONBANK
Contact Person: Mr. Michael S. Acosta
Telephone: +63 2 5233774, +63 2 5262484
Mobile: 0920 9475780
Email: mtsacosta@unionbankph.com

Contact Person: Mr. Enrique A. Santos
Telephone: +63 2 811-4525
Email: esantos@unionbankph.com
Website: http://www.unionbankph.com


BANK OF CHINA
Contact Person: Ms. Ann Tanco Telephone: (632) 885-0111 loc 118
Email: bocmnl_anntanco@bocgroup.com

Contact Person: Ms. Maria Lorraine S. De Leon
Telephone: (632) 885-0111 loc 202 / 210
Facsimile: (632) 885-0548
Email: bocmnl_cash@bocgroup.com
Website: www.boc.cn


KEB
Contact Person: Myung Suk Song
Telephone: 63-2-8480015; 63-2-8481988 ext no. 206
Mobile: 0927-3376624
Email: koexbank@eastern.com.ph, songkeb@keb.co.kr

Contact Person: Sulki Um
Telephone: +63 2 8481988 ext no. 212
Email: koexbank@eastern.com.ph


MAYBANK
Contact Person: Ms. Carmen Tanquilit
Telephone: (632) 404-2859; 523-7777 loc 176 / 216
Email: mctanquilit@maybank.com.ph
Website: www.maybank.com.ph


MB-MALAYAN BANK
Contact Person: Anna N. Martirez
Telephone: (632) 892-7224
Email: anmartirez@malayanbank.com
Website: www.malayanbank.com

Contact Person: Carla P. Manalo
Telephone: (632) 818-1786
Email: cpmanalo@malayanbank.com
Website: www.malayanbank.com


ROBINSONS-BANK
Contact Person: Ms. Donna O. Cruz
Telephone: (632) 752-9500 Local 196
Email: donna.cruz@robinsonsbank.com.ph

Contact Person: Mr. Joram A. Enriquez
Telephone: (632) 752-9534
Email: joram.enriquez@robinsonsbank.com.ph
Website: www.robinsonsbank.com.ph


RCBC-Savings Bank
Contact Person: Mr. Roland R. Bay
Telephone: (632) 634-7008 Loc. 5026
Mobile: 0918-9051087
Email: bcm_noveleta@rcbcsavings.com

Contact Person: Ms. Teresita C. Aseoche
Telephone: (632) 812-4065; 812-4066
Email: bcm_ayala@rcbcsavings.com
Website: www.rcbcsavings.com

SECURITY BANK
Contact Person: Mr. Maximo N.Madridejos,Jr.
Telephone: +63 8101084 2
Email: mmadridejos@securitybank.com.ph

Contact Person: Mr. Eduardo O. Cortes
Telephone: +63 2 8887330
Email: ecortes@securitybank.com.ph
Website: www.securitybank.com.ph


TONG YANG BANK Contact Person: Mr. Chae, Hee-Seung
Telephone: +63 2 8453836
Mobile: 0921 9674711
Email: williamc@tongyang.com.ph

Contact Person: Racquel Mallo
Telephone: 845-3835 loc 600
Email: raquelm@tongyang.com.ph
Mobile: 0917 6247109
Website: www.tongyang.com.ph

Aufenthaltserlaubnis für Ruheständler

Special Resident Retiree's Visa (SRRVisa)
(Aufenthaltserlaubnis für Ruheständler)


Das Special Resident Retiree's Visa ist eine spezielle Non-Immigrant Aufenthaltserlaubnis, die ihren Inhabern mehrfache Einreise und unbegrenzten Aufenthalt in den Philippinen gewährt.

Es ermöglicht auch Steuervergünstigungen und andere Privilegien, sowie Vergünstigungen bei Partnerbetrieben der Philippine Retirement Authority, wie Hotels, Resorts, Einrichtungen für Ruheständler und Restaurants.
Der besondere Gedanke dabei ist, auch solchen Ruheständlern (Retirees), die keine familiäre Bindung in den Philippinen haben, die Möglichkeit zu bieten, ohne große Probleme für die Philippinen eine Daueraufenthaltserlaubnis zu erwerben.

Die Vorteile des SRRVisas:

Die Ruheständler können hier in den Philippinen leben, für Dauer oder solange Sie wollen!
Das SRRVisa ermöglicht es, jederzeit in die Philippinen ein- oder aus den Philippinen ausreisen zu können.
Mit dem SRRVisa benötigt man keine Aus- und Einreise-Erlaubnis vom Bureau of Immigration.

Falls sich der Inhaber eines SRRVisas seit seiner letzten Einreise in die Philippinen nicht länger als ein Jahr in den Philippinen aufgehalten hat, ist er bei einer Ausreise von der gesetzlichen Reisesteuer befreit.

Im Besitz eines SRRVisas kann mit Hilfe der [acronym:7326ca67c3="Philippine Retirement Authority (Rentenbehörde)"]PRA[/acronym:7326ca67c3] eine Arbeitserlaubnis beantragt oder ein eigenes Geschäft eröffnet werden.

Das Deposit (bei Beantragung des Visas zu hinterlegende Kaution) kann nach Erteilung des Visums in ein aktives Investment bzw. ein Peso- oder Dollarkonto umgewandelt werden.

Das SRRVisa berechtigt seinen Inhaber, bis zu zwei Familienangehörige mitzubringen, ohne dafür ein neues Deposit hinterlegen zu müssen, vorzugsweise den Ehepartner und ein Kind (nicht älter als 20 Jahre und unverheiratet).

Ausserdem berechtigt das SRRVisa zum Kauf eines eigenen Condominiums oder zur Pachtung eines Grundstücks.

Mit dem SRRVisa können weiterhin Haushaltsgüter und persönliche Gegenstände bis zu einem Gesamtwert von 7.000 US-Dollar zollfrei in die Philippinen eingeführt werden.

Sollte der Inhaber eines SRRVisas zu irgendeinem Zeitpunkt aus diesem Programm aussteigen wollen, kann er seine gesamte Einlage (Deposit) zurückziehen; das Geld bleibt also sein Eigentum.

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

Philippine Retirement Authority ([acronym:7326ca67c3="Philippine Retirement Authority (Rentenbehörde)"]PRA[/acronym:7326ca67c3])
As of 2006

Im Zuge einer Liberalisierung der Anforderungen des Programmes der Philippine Retirement Authority, um die Philippinen wettbewerbsfähiger im Vergleich mit Programmen anderer Staaten und damit attraktiver für eventuelle ausländische Ruheständler zu machen, werden hiermit in Übereinstimmung mit Resolution No. 24, Serie von 2006, vom Board of Trustees, folgende Änderungen der Regeln und Vorschriften der Philippine Retirement Authority in Bezug auf das Programm zur Anwerbung von Ruheständlern mit Wirkung von 29. Mai 2006 übernommen und damit alleingültig:

1. Verringertes Deposit: Jeder Antragsteller auf ein SRRVisa ist verpflichtet, bei einer Bank seiner Wahl in den Philippinen eine Kaution zu hinterlegen.
Die Mindesthöhe der Kaution richtet sich nach dem Alter des Antragstellers und beläuft sich auf folgende Beträge:
Alter 35 - 49 Jahre:[tab:7326ca67c3]50.000 US-Dollar
Alter ab 50 Jahre:[tab:7326ca67c3]20.000 US-Dollar

Besitzer eines SRRVisas können ihr Deposit nach einer Frist von 30 Tagen nach Erteilung des SRRVisas in ein Investment innerhalb der Landesgrenzen wie folgt umwandeln:

a) Der Erwerb eines Condominiums.
B) Langfristige Pacht von Haus und Grund, Condominium oder Stadthaus für nicht weniger als 20 Jahre.
c) Kauf und Besitz von Anteilen an einem Golf- oder Country-Club.
d) Kauf von Aktien eines Betriebes, der rechtmäßig beim Philippine Stock Exchange registriert ist.

Jede Umwandlung eines Deposits muß vorher vom Board of Trustees der [acronym:7326ca67c3="Philippine Retirement Authority (Rentenbehörde)"]PRA[/acronym:7326ca67c3] genehmigt werden.


Anforderungen:

Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen sind einzurechen an:

PHILIPPINE RETIREMENT AUTHORITY
29th Floor Citibank Tower
8741 Paseo de Roxas, 1207 Makati City
PHILIPPINES


a) Antragsteller


1. Vorschriftsmäßig ausgefülltes Antragsformular der Philippine Retirement Authority.

2. Original-Passport mit einem gültigen Einreisevisa.

3. Ärztliches Attest, das von jedem vorschriftsmäßig zugelassenen Arzt in den Philippinen ausgestellt werden kann. Sie haben auch die Wahl, ein solches Attest von einem Arzt in Ihrem Herkunftsland ausstellen zu lassen, vorausgesetzt, daß eine englische Übersetzung beigefügt ist und dann von dem für Ihren Wohnort zuständigen philippinischen Konsulat beglaubigt wurde.

4. Polizeiliches Führungszeugnis vom National Bureau of Investigation der Philippinen oder von der Polizei des Herkunftslandes des Antragstellers, vorausgesetzt, daß eine englische Übersetzung beigefügt ist und dann von dem für Ihren Wohnort zuständigen philippinischen Konsulat beglaubigt wurde.

5. Sechs Passbilder in der Größe von 1 x 1 Inch und sechs Passbilder in der Größe von
2 x 2 Inch.

6. Bestätigung einer durch die [acronym:7326ca67c3="Philippine Retirement Authority (Rentenbehörde)"]PRA[/acronym:7326ca67c3] anerkannten Bank über die Einlage des vorgeschriebenen Dollar-Time-Deposits.

7. Gebühren:


- Bearbeitungsgebühr: 1.500 US-$
- Jährliche Gebühr für die [acronym:7326ca67c3="Philippine Retirement Authority (Rentenbehörde)"]PRA[/acronym:7326ca67c3] ID-Card: 10 US-$ (nicht erforderlich im ersten Jahr)


B) Ehepartner

1. Vorschriftsmäßig ausgefülltes Antragsformular der Philippine Retirement Authority.

2. Original-Passport mit einem gültigen Einreisevisa.

3. Ärztliches Attest, das von jedem vorschriftsmäßig zugelassenen Arzt in den Philippinen ausgestellt werden kann. Sie haben auch die Wahl, ein solches Attest von einem Arzt in Ihrem Herkunftsland ausstellen zu lassen, vorausgesetzt, daß eine englische Übersetzung beigefügt ist und dann von dem für Ihren Wohnort zuständigen philippinischen Konsulat beglaubigt wurde.

4. Polizeiliches Führungszeugnis vom National Bureau of Investigation der Philippinen oder von der Polizei des Herkunftslandes des Antragstellers, vorausgesetzt, daß eine englische Übersetzung beigefügt ist und dann von dem für Ihren Wohnort zuständigen philippinischen Konsulat beglaubigt wurde.

5. Sechs Passbilder in der Größe von 1 x 1 Inch und sechs Passbilder in der Größe von
2 x 2 Inch.

6. Heiratsurkunde in englischer Sprache

7. Gebühren:
- Bearbeitungsgebühr: 300 US-$
- Jährliche Gebühr für die [acronym:7326ca67c3="Philippine Retirement Authority (Rentenbehörde)"]PRA[/acronym:7326ca67c3] ID-Card: 10 US-$ (nicht erforderlich im ersten Jahr)


c) Kinder

Erstes Kind:
1. Vorschriftsmäßig ausgefülltes Antragsformular der Philippine Retirement Authority.

2. Original-Pass mit einem gültigen Einreisevisum

3. Ärztliches Attest, das von jedem vorschriftsmäßig zugelassenen Arzt in den Philippinen ausgestellt werden kann. Sie haben auch die Wahl, ein solches Attest von einem Arzt in Ihrem Herkunftsland ausstellen zu lassen, vorausgesetzt, daß eine englische Übersetzung beigefügt ist und dann von dem für Ihren Wohnort zuständigen philippinischen Konsulat beglaubigt wurde.

4. Polizeiliches Führungszeugnis vom National Bureau of Investigation der Philippinen oder von der Polizei des Herkunftslandes des Antragstellers, vorausgesetzt, daß eine englische Übersetzung beigefügt ist und dann von dem für Ihren Wohnort zuständigen philippinischen Konsulat beglaubigt wurde.

5. Sechs Passbilder in der Größe von 1 x 1 Inch und sechs Passbilder in der Größe von
2 x 2 Inch.

6. Geburtsurkunde in englischer Sprache.

7. Gebühren:
- Bearbeitungsgebühr: 300 US-$
- Jährliche Gebühr für die [acronym:7326ca67c3="Philippine Retirement Authority (Rentenbehörde)"]PRA[/acronym:7326ca67c3] ID-Card: 10 US-$ (nicht erforderlich im ersten Jahr)

Jedes weitere Kind:
Wie beim ersten Kind, [mark:7326ca67c3]jedoch muß für jedes weitere Kind ein zusätzliches Deposit in Höhe von 15.000 US-$ hinterlegt werden[/mark:7326ca67c3]!

Anmerkung:

Allen im Ausland ausgestellten Dokumenten muß eine englische Übersetzung sowie eine Beglaubigung des für den Antragsteller zuständigen philippinischen Konsulates beigefügt sein.